🏥Wichtige Neuerungen für Pflegebedürftige und Angehörige in 2026 durch das BEEP
Verhinderungspflege – kürzere Abrechnungsfrist
Ab 2026 können Leistungen der Verhinderungspflege nur noch für das laufende sowie das direkt vorherige Kalenderjahr geltend gemacht werden.
Beispiel: Leistungen aus 2026 müssen spätestens bis zum 31.12.2027 bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Wird diese neue Ausschlussfrist versäumt, verfällt der Anspruch endgültig. Eine nachträgliche Antragstellung ist nicht mehr möglich. Es empfiehlt sich daher, Rechnungen frühzeitig einzureichen.
Beratungsbesuche bei Pflegegrad 4 und 5
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen künftig nur noch zwei verpflichtende Beratungsbesuche pro Jahr nachweisen.
Eine vierteljährliche Beratung bleibt auf Wunsch weiterhin möglich.
Neu ist außerdem: Ambulante Pflegedienste können Beratungsprotokolle künftig digital an die Pflegekassen übermitteln. Die genaue technische Umsetzung wird noch geregelt.
Pflegegeld bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt
Das Pflegegeld wird künftig bis zu acht Wochen weitergezahlt (bisher vier Wochen), wenn sich die pflegebedürftige Person im Krankenhaus oder in einer Reha- oder Vorsorgeeinrichtung befindet.
Auch die Beiträge zur Rentenversicherung für pflegende Angehörige werden in diesem Zeitraum bis zu acht Wochen weiter übernommen.
Soziale Absicherung während der Pflegezeit
Wer nach § 3 Pflegezeitgesetz vollständig aus dem Beruf aussteigt, um Angehörige zu pflegen, kann Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten.
Neu ist die Klarstellung: Der Zuschuss läuft bis zum Ende der Pflegezeit weiter – selbst wenn die pflegebedürftige Person verstirbt. Die Pflegezeit endet in diesem Fall vier Wochen nach dem Todesfall, sofern keine frühere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen wurde.
Pflegeunterstützungsgeld in akuten Situationen
In einer akuten Pflegesituation kann Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden.
Künftig dürfen nicht nur Ärztinnen und Ärzte, sondern auch Pflegefachpersonen die notwendige Bescheinigung ausstellen. Das beschleunigt die Antragstellung und erleichtert den Zugang zur kurzzeitigen Arbeitsverhinderung.
Mehr Prävention in der häuslichen Pflege
Pflegeberater und Pflegefachkräfte können künftig gezielt Präventionsangebote der Krankenkassen empfehlen, z. B.:
✓ Bewegung und Mobilität
✓ Ernährung
✓ Sturzprophylaxe
✓ Stressbewältigung
Die Kosten tragen die Krankenkassen. Ziel ist es, Pflegebedürftigkeit möglichst lange stabil zu halten und zusätzliche Leistungen zu vermeiden.
Pflege-Apps (DiPA) einfacher nutzbar
Das Zulassungsverfahren für digitale Pflegeanwendungen (DiPA) wird vereinfacht. Neu ist außerdem, dass auch Apps zur Unterstützung pflegender Angehöriger gefördert werden können.
Das Budget wird angepasst auf bis zu 40 Euro monatlich für die App, zusätzlich bis zu 30 Euro für unterstützende Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst
Strafzahlung bei verspäteter Bearbeitung von Pflegegrad-Anträgen
Entscheidet die Pflegekasse nicht innerhalb von 25 Arbeitstagen über einen Antrag, muss sie eine Strafzahlung leisten.
Ab 2026 gilt:
✓ Auszahlung innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Fristablauf
✓ gilt auch bei verkürzten Begutachtungsfristen
✓ Ausnahme: Personen in vollstationärer Pflege ab Pflegegrad 2
Bei nicht selbst verschuldeten Verzögerungen ruht die Frist weiterhin. Wird ein bereits vereinbarter Begutachtungstermin verschoben, erhält die Pflegekasse 15 zusätzliche Arbeitstage.
Ihr Pflegedienst in Dortmund
Als ambulanter Pflegedienst in Dortmund unterstützen wir Sie bei:
✓ Beratung zu Pflegegrad und Leistungsansprüchen
✓Abrechnung von Verhinderungspflege
✓Organisation von Beratungsbesuchen
✓Unterstützung bei Anträgen und Fristen
Gerne beraten wir Sie persönlich zu den Änderungen ab 2026 und helfen Ihnen, alle Ansprüche optimal zu nutzen.