ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM THEMA
Pflegegrad 1
Mit der Einführung der Pflegegrade im Januar 2017 wurde der Zugang zu Leistungen aus der Pflegeversicherung deutlich erleichtert. Personen mit einem geringen Unterstützungsbedarf, die im früheren Pflegestufensystem keine Pflegestufe erhalten haben, können nun mit Pflegegrad 1 Leistungen aus der Pflegekasse beziehen. Damit werden auch weitgehend selbstständige hilfebedürftige Menschen besser berücksichtigt.
Voraussetzung für die Einstufung in Pflegegrad 1 ist, dass ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) bei gesetzlich Versicherten bzw. von MEDICPROOF bei privat Versicherten eine
„geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ feststellt.
Im neuen Begutachtungsverfahren (Neues Begutachtungsassessment – NBA) müssen dafür mindestens 12,5 Punkte erreicht werden. Die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit bewertet die Selbstständigkeit in sechs Lebens- und Aktivitätsbereichen, darunter Mobilität, kognitive Fähigkeiten und die Gestaltung des Alltagslebens.
Als ambulanter Pflegedienst in Dortmund unterstützt Zuhause auf Zack Menschen mit Pflegegrad 1 umfassend – von der Beratung zur Pflegegrad-Einstufung bis hin zu alltagsnahen Unterstützungsleistungen im häuslichen Umfeld. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche aus der Pflegeversicherung optimal zu nutzen und möglichst lange selbstbestimmt zu Hause zu leben.